Düsseldorf. Wer das Opfer einer missglückten Schönheitsoperation geworden ist, kann unter Umständen eine Entschädigung verlangen, sagt der Rechtsschutzspezialist ARAG.
Demnach könne sich ein Opfer eines Kunstfehlers unter Umständen auf das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten berufen und eine Entschädigung verlangen. Laut der Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG) gelte dies zumindest dann, "wenn die Operation eine vorsätzliche, gefährliche Körperverletzung darstellt, weil die Zustimmung zur Operation durch bewusste falsche Aufklärung erschlichen wurde (LSG NRW L 10 VG 6/07)", heißt es in einer aktuellen Presseerklärung.
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