Das "Marktinformationssystem" sei laut Bundeskartellamt ein systematischer Austausch zwischen den wesentlichen Markenherstellern über Umsätze, Produktneuheiten und andere wettbewerbsrelevante Daten. Es beeinträchtige den Wettbewerb und berge die Gefahr der Koordinierung des Marktverhaltens unter den Kosmetikherstellern. Und das verstoße sowohl gegen deutsches als auch europäisches Kartellrecht, teilte das Bundeskartellamt mit.
Bei den "Sündern" – insgesamt 9 Unternehmen und 13 frühere oder aktuelle Geschäftsführer - handelt es sich demnach um die deutschen Tochterunternehmen führender Hersteller von Luxuskosmetika wie Chanel, Clarins, Cosmopolitan Cosmetics Prestige (jetzt P&G Prestige Products), Coty Prestige Lancaster, Estée Lauder, L’Oréal, LVMH Parfums & Kosmetik, Shiseido und YSL Beauté. Der Markt der Luxuskosmetika hat einen Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro, so die Wettbewerbshüter aus Bonn. Weiteren Pressemeldungen zufolge bezögen sich die Fälle nur auf Deutschland.
Dem Moderator des Kartells namens "Schlossrunde", laut Bundeskartellamt ein ehemaliger L'Orèal-Mitarbeiter, meldeten die Unternehmen vierteljährlich Details wie Umsatzzahlen, Infos zu Werbeausgaben, Retouren, Plänen über die Einführung neuer Produkte, Preisanhebungen, Verhalten gegenüber ausgewählten Parfümerien (über die selektiv die Luxuskosmetika vertrieben werden) und anderes. In der "Schlossrunde" sollen so gut wie alle wichtigen Anbieter von Luxuskosmetika vertreten sein.
Die verhängten Geldbußen belaufen sich auf Summen zwischen 250.000 und 2,1 Millionen Euro. Die Bußgelder werden laut Bundeskartellamt anhand des Umsatzes der Unternehmen für den Tatzeitraum seit der letzten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aus dem Jahr 2005 bemessen. Für den vor der Gesetzes-Novelle liegenden Zeitraum wurde demnach der damals noch gültige Bußgeldrahmen in Höhe von 500.000 Euro angesetzt. Der Grund: Eine Mehrerlösberechnung war laut Kartellamt nicht möglich.
Noch sind die Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig, heißt es seitens des Bundeskartellamtes. Die Betroffenen können dagegen Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Jüngsten Pressemitteilungen zufolge soll die deutsche Tochter des französischen Konsumgüterkonzerns L'Orèal die Teilnahme an einem unzulässigen Informationsaustausch bestreiten. Zudem betone das Unternehmen, dass die Beschuldigungen sich nicht auf Preisabsprachen beziehen. Daher würden die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen und es werde gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden, soll L'Orèal mitgeteilt haben.
Martin Ruppmann, Geschäftsführer des Kosmetik-Verbandes VKE, der eigenen Angaben zufolge knapp 50 deutsche Vertriebstöchter ausländischer Stammhäuser beziehungsweise inländische Kosmetikanbieter zu seinen Mitgliedern zählt, die über 200, zum Teil weltbekannte Marken und einen Umsatz von knapp 1,6 Milliarden Euro repräsentieren, äußerte sich dazu: "Der VKE-Kosmetikverband steht zu dieser ‚Schlossrunde’ oder den dort entfalteten Aktivitäten in keinerlei Beziehung […] Im Lichte der aktuell bestehenden, hohen Unsicherheit hinsichtlich der Grenzen des zulässig Erlaubten beim Informationsaustausch unter Wettbewerbern wäre es aus Sicht des VKE und eines jeden Fachverbandes allerdings zu begrüßen, wenn in diesem Bereich möglichst rasch durch ein höchst richterliches Urteil Rechtssicherheit geschaffen würde."
YaaCool meint: Es ist absolut unverschämt, das Vertrauen der Verbraucher in die Wirksamkeit hochwertiger Kosmetika auszunutzen und ihre Bereitschaft, dafür einen hohen Preis zu zahlen, auch noch zu manipulieren.
Wer sich direkt bei betroffenen Herstellern wie Chanel, L'Orèal, Clarins und anderen beschweren möchte, klickt auf die unten angeführten Links.