Im März 2009 wurde die neue EU-Kosmetik-Verordnung vom Europäischen Parlament verabschiedet. Von den neuen Bestimmungen profitieren vor allem die Verbraucher, denn Kosmetikartikel sollen sicherer werden.
Kosmetik soll sicherer werden, dieser Beschluss wurde am 24. März 2009 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Wesentlicher Bestandteil der Novellierung des Kosmetikrechts ist der Einsatz sogenannter Nanopartikel. Sie dürfen in Zukunft nur noch verwendet werden, wenn die Partikel überprüft wurden. Kosmetika, die Nanomaterial enthalten, müssen zudem deutlich gekennzeichnet sein. Für Dagmar Roth-Berendt von der SPD steht die Sicherheitsüberprüfung bei Kosmetika an erster Stelle: "Cremes, Deos oder Rasierwasser werden direkt auf die Haut aufgetragen und dürfen keine Risiken darstellen. Das gilt besonders für ganz neue Substanzen, etwa jene, die Nanopartikel enthalten", so die Politikerin.
Nanopartikel - kleinste Teilchen mit großer Wirkung
Damit Kosmetik halten kann, was sie verspricht, bedienen sich Hersteller spezieller High-Tech-Methoden. Die Verwendung von Nanopartikeln ist eine davon. Sie werden genutzt, um die Wirkstoffe von Cremes & Co. direkt in die
HautDie Haut (griech. Derma, lat. Cutis) ist mit einer Gesamtfläche von ca. zwei Quadratmetern das größte menschliche Organ.
mehr zu transportieren. Ein Nanopartikel ist rund 50.000 Mal kleiner als ein menschliches Haar und dringt deshalb leicht in die Poren ein. Dadurch ist die Wirkung der Inhaltsstoffe chemisch und physikalisch sehr effektiv. So praktisch sie auch sind, haben die Nanopartikel leider einen entscheidenden Nachteil: Sie sind noch nicht ausreichend auf Gesundheitsrisiken erforscht. Fest steht jedoch bislang, dass sie auf Grund ihrer Größe auch in Zellen, Gewebe und Organe eindringen können. Im Karlsruher Forschungszentrum wurde bei Tierversuchen mit Mäusen festgestellt, dass Nanopartikel Entzündungen in der Lunge auslösen können. Die EU-Kommission schätzte den Anteil an Kosmetika, die Nanopartikel beinhalten, im Jahr 2006 auf rund fünf Prozent. Für Dagmar Roth-Berendt steht deshalb fest, dass man den Nanopartikeln besondere Aufmerksamkeit schenken sollte: "Nanopartikel besitzen auf Grund ihrer winzigen Größe besondere Eigenschaften und Fähigkeiten. Allerdings sind die Eigenschaften und Wirkungsweisen bislang noch nicht vollständig erforscht. Deshalb ist es notwendig, ihre Wirkungsweise genauestens zu untersuchen. Nur wenn ihre Verwendung sicher ist, dürfen sie zukünftig verwendet werden."
Sicherheit steht bei der neuen Kosmetikverordnung an erster Stelle
Die neue Kosmetik-Verordnung besagt deshalb, dass jedes kosmetische Produkt ein hohes Verbraucherschutzniveau aufzuweisen hat und der Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleistet werden muss. "Möchte ein Hersteller ein neues kosmetisches Produkt mit Nanopartikeln auf den Markt bringen, so muss er dies der Europäischen Kommission anzeigen und gleichzeitig eine Reihe von Sicherheitsnachweisen bereitstellen. Sollte die Europäische Kommission Zweifel an der Sicherheit dieses Produktes haben, kann sie den dafür zuständigen wissenschaftlichen Ausschuss um eine Beurteilung bitten", erklärt Roth-Berendt. Zusätzlich müssen künftig alle Inhaltsstoffe in Form von Nano eindeutig auf der Liste aller Inhaltsstoffe eines Produkts aufgeführt werden. Aber auch andere gefährliche Stoffe nahm die Kommission ins Visier: In Zukunft soll es ein generelles Verbot für Stoffe geben, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (k/e/f-Substanzen) eingestuft werden. Diese dürfen nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden, für die es jetzt verschärfte Bedingungen gibt: Lediglich Stoffe, bei denen solche Wirkungen bei Menschen nicht beobachtet wurden, sollen nach sorgfältiger Prüfung zugelassen werden.
Werbung: Kosmetik muss in Zukunft halten, was sie verspricht!
Neben den neuen Richtlinien in Punkto Sicherheit sieht die neue Kosmetik-Verordnung auch vor, dass der Verbraucher nicht mehr getäuscht werden darf. Hersteller dürfen also in Zukunft nur noch mit Eigenschaften eines Produktes werben, die es tatsächlich erfüllen kann. "Die Werbung für Kosmetika soll keineswegs eingeschränkt werden. Ich fordere lediglich, dass bei der Werbung nur mit denjenigen Eigenschaften geworben wird, die das Produkt auch tatsächlich hat. Der Verbraucher darf nicht in die Irre geführt werden. Im Gegenteil, der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass das Produkt hält, was es verspricht", so Dagmar Roth-Berendt. Um das zu gewährleisten, soll eine Liste erstellt werden, die erlaubte Formulierungen über die Wirkung von kosmetischen Mitteln enthält. "Im Hinblick auf Behauptungen über kosmetische Mittel, beispielsweise über ihre Effizienz, soll sichergestellt werden, dass nur die Merkmale, die das Produkt tatsächlich aufweist, für Werbeaussagen und Etikettierung verwendet werden dürfen" erklärt Dagmar Roth-Berendt abschließend. Leider dauert es noch eine Weile, bis die neuen Bestimmungen angewendet werden müssen. Erst 2012 greift die neue Verordnung komplett, jedoch sollen einige Bestimmungen über k/e/f-Substanzen und Nanomaterialien schon etwas früher realisiert werden.
Wichtigste Änderungen im neuen Kosmetik-Recht:
- Starke Kontrolle und Kennzeichungspflicht von Nanomaterialien
- Verbot von Inhaltsstoffen, die krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind
- Inhaltsstoffe, die als gefährlich eingestuft sind, müssen vom Hersteller öffentlich zugänglich gemacht werden
- Riechstoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen in der Liste der Bestandteile angegeben werden
- Riech- und Duftstoffe wurden bislang als "Parfüm" oder "Aroma" ausgewiesen. In der neuen Richtlinie sind 26 solcher Riechstoffe aufgeführt, die ab bestimmten Mengen in kosmetischen Mitteln in der Liste der Bestandteile anzugeben sind
- Neben der Mindesthaltbarkeit von Produkten, die bis zu 30 Monaten haltbar sind, muss jetzt zusätzlich ausgewiesen werden, wie lange länger haltbare Erzeugnisse nach dem Öffnen der Verpackung zu gebrauchen sind