Verhandelt wurde der Fall eines Zahnarztes (Amtsgericht Düsseldorf, AZ: 10 Js 274/07), der sogenannte Filler wie Hyaluronsäure zur Behandlung von Falten gespritzt haben soll. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl in Höhe von 9.000 Euro verhängt, heißt es.
Das Unterspritzen von Falten gehört nicht zur Zahnheilkunde und verstoße gegen die Approbationsordnung für Ärzte und gegen das Heilpraktikergesetz (HPG), begründet das Gericht seine Entscheidung.