Demnach müsse auch Männern der freie Einkauf von Kosmetika für 25 Euro (zu bezahlen aus der eigenen Tasche) im Monat erlaubt werden. So berichtet die Online-Ausgabe der Tagesschau, dass ein zu langjähriger Freiheitsstrafe verurteilter Insasse der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede die selben Vergünstigen forderte, wie sie seine weiblichen Haftgenossen bereits genossen.
Die Haftanstalt hatte diese Forderung zunächst abgelehnt. Laut tagesschau.de lautete die entsprechende Begründung, dass "aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen … nur Frauen … laut Hausordnung Kosmetik kaufen" dürften.
Das verstoße, so heißt es in der Meldung weiter, jedoch nach den Worten einer Kammer des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts. Auch wenn die Nachfrage nach Pflegeprodukten bei Frauen statistisch verbreiteter sei, "handelt es sich nicht um ein von Natur aus nur bei Frauen auftretendes Interesse", entschieden die Richter (AZ: 2 BvR 1870/07). Und weiter heißt es: "Den Angehörigen eines Geschlechts kann die Befriedigung eines Interesses nicht mit der Begründung versagt werden, dass es sich um ein typischerweise beim anderen Geschlecht auftretendes Interesse handelt."