wird noch nicht lange praktiziert. Aus diesem Grund stehen Langzeitergebnisse noch aus.
Für wen eignet sich das Lasek-Verfahren?
Wenn Ihre Kurzsichtigkeit im Bereich von -1,0 bis -6,0 Dioptrien (dpt) liegt oder Ihre Weitsichtigkeit + 4,0 dpt nicht übersteigt und Ihre Hornhautverkrümmung nicht mehr als 5,0 dpt beträgt, kommt das Lasek-Verfahren für Sie in Betracht. Sollte Ihre Fehlsichtigkeit nicht in diesen Bereichen liegen, sehen Sie sich bitte unsere anderen Beiträge zum Thema Fehlsichtigkeit an.Was passiert beim Lasek-Verfahren?
Bei der Lasek-Methode wird die oberflächliche Zellschicht der Hornhaut durch eine alkoholische Lösung abgehoben und zur Seite geklappt. Die nun freiliegende Hornhautschicht wird mit einem so genannten Excimer Laser behandelt, um die Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Der Excimer Laser ist ein Kalt-Licht-Laser. Danach wird die oberflächliche Hornhautschicht zurückgeklappt. Sie saugt sich von selbst wieder fest. So wird der Patient vor Beschwerden und Schmerzen bewahrt.Welche Nebenwirkungen können bei Anwendung des Lasek-Verfahrens auftreten?
Auch das Lasek-Verfahren kann zu bestimmten Nebenwirkungen führen, über die wir Sie unbedingt informieren wollen.- Der Eingriff setzt die Hornhautsensibilität, die Tränenproduktion und die Blickfrequenz herab. So kann es zu einem trockenen Auge kommen. Die damit verbundenen Beschwerden können für ein Jahr bestehen.
- Über- oder Unterkorrektur
- Es kann zur Streifenbildung kommen, wenn die Wundränder ohne eine genügende Spannung zusammen wachsen
- Blendungsempfindlichkeit: Kann bei Dunkelheit, besonders im Straßenverkehr, auftreten
- Hornhautentzündung: Bakterien und Keime können sich an der Wundstelle niederlassen. Dann muss der Hornhautdeckel noch einmal aufgeschnitten und mit antibiotischer Flüssigkeit gespült werden
- Hornhautdeckelkomplikationen: Es kann zu Schnittungenauigkeiten kommen, die zum Abbruch des Verfahrens führen oder eine Befestigung der oberflächlichen Hornhautschicht mit einer Naht erforderlich machen
Welche Gründe sprechen gegen eine Durchführung des Lasek-Verfahrens?
Wenn Sie an einer der folgenden Erkrankungen leiden oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kommt der Eingriff für Sie nicht in Frage:- chronische progressive Hornhauterkrankungen
- Kollagenosen
- instabile Refraktion
- symptomatischer Katarakt
- Glaukom (Grüner Star) mit eindeutigen Gesichtsschäden und exsudative Makuladegeneration