Die EU-Kommission stellt demnach sogenannte Positivlisten zugelassener Produkte nach Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereit.
Im April 2008 hatten sich Verbraucherschützer aus zwölf europäischen Ländern (ohne deutsche Beteiligung) für ein Verbot von sogenannten Azofarben in Lebensmitteln – insbesondere Süßigkeiten - ausgesprochen (YaaCool berichtete, siehe Link unten), weil diese Krebs und Allergien auslösen und auch für die als "Zappelphilipp-Syndrom" bezeichnete Konzentrationsschwäche bei Kindern verantwortlich sind. Pressemitteilungen zufolge hatte die EFSA mehrere wissenschaftliche Untersuchungen zur schädlichen Wirkung von Azofarbstoffen ignoriert.
Jetzt hat das Europäische Parlament reagiert und den Umgang mit Lebensmittelzusatzstoffen neu geregelt – und so einen vorbeugenden Verbraucherschutz durchgesetzt. Der Umgang mit den Zutaten soll durch vier neue Verordnungen vereinfacht, erneuert und mit den neusten wissenschaftlichen Ergebnissen in Einklang gebracht werden, teilte die Pressestelle des Europäischen Parlaments mit.
Dank den Abgeordneten des Europaparlaments, heißt es darin weiter, "müssen Lebensmittel, die Farbstoffe enthalten, künftig nicht nur die entsprechende E-Nummerierung tragen, sondern auch mit dem Hinweis ‚kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken’ versehen sein. Es handelt sich dabei um die Farbstoffe E 110, E 104, E 122, E 129, E 102 und E 124.".
Nach Verabschiedung des Gesetzes sollen die Hersteller 18 Monate Zeit haben, ihre Etiketten entsprechend zu ändern, wurde bekannt.