Was sind Nahrungsergänzungsmittel?
Nahrungsergänzungsmittel sind laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) "Lebensmittel, die einen oder mehrere Nährstoffe in konzentrierter Form enthalten (zum Beispiel Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Aminosäuren, Ballaststoffe, Pflanzen- oder Kräuterextrakte), aber kaum Energie liefern". Weiter heißt es aus dem Institut: "Nahrungsergänzungsmittel werden in lebensmitteluntypischer Form, zum Beispiel als Tabletten, Kapseln, Dragees, aber auch als Pulver und Flüssigkeiten, zur Aufnahme in kleinen, dosierten Mengen angeboten und sollen der Ergänzung der Ernährung dienen." Wichtig zu wissen ist, dass ein Nahrungsergänzungsmittel kein Arzneimittel ist. Es unterliegt demnach gemäß der Verordnung für Nahrungsergänzungsmittel (NemV) nur einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Jedoch anders als Arzneimittel durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein behördliches Zulassungsverfahren, in dem die tatsächliche gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen wird. Die Produkte auf dem hiesigen Markt werden nach Angaben des BfR von der amtlichen Lebensmittelüberwachung "stichprobenartig auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben kontrolliert".Wie müssen Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet sein?
Zuallererst müssen Nahrungsergänzungsmittel als solche gekennzeichnet werden. Laut BFR sind Nahrungsergänzungsmittel im Unterschied zu Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs mit einer sogenannten täglichen Verzehrsempfehlung zu versehen sowie einem Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf. Zudem müssen weitere spezifische Hinweise für Verbraucher auf der Verpackung veröffentlicht werden, zum Beispiel, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten und dass sie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind. Die Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen demnach per Definition nicht pharmakologisch wirken. Denn es gilt: Hätte ein solches Produkt pharmakologische Wirkungen, würde es sich um ein Arzneimittel handeln - das zugelassen werden muss.Womit darf der Hersteller ein Präparat bewerben?
Es gilt, dass Aussagen, die sich auf "die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen", derzeit in Deutschland sowohl in der Werbung für das Produkt als auch auf der Verpackung selbst verboten sind, sagt das BfR. Da Nahrungsergänzungsmittel hierzulande als Lebensmittel betrachtet werden, gelten für sie die Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Unter anderem müssen danach- Lebensmittel sicher sein.
- Verbraucher dürfen durch die Angaben auf der Packung nicht getäuscht werden.
- Krankheitsbezogene Werbung ist untersagt, wobei Aussagen zur Verringerung von Krankheitsrisiken nach deren behördlicher Prüfung und Zulassung möglich sind.
Welche und wie viele Zutaten dürfen Nahrungsergänzungsmittel enthalten?
Art und Menge der Vitamine und Mineralstoffe und welche ihrer Verbindungen, die in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein dürfen, regelt ein Gesetz: die sogenannte Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Aber: Weitere Nährstoffe und sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung dürfen außerdem zugesetzt werden. Welche Aminosäuren, Ballaststoffe, Pflanzen- und Kräuterextrakte das im Einzelnen sein können, ist gegenwärtig nicht geregelt. Für Deutschland gilt: Bestimmte Stoffe sind den sogenannten Zusatzstoffen gleichgestellt, womit sie dem Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt unterliegen. Das heißt: Diese Zusatzstoffe dürfen Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln nur zugesetzt werden, wenn sie ausdrücklich durch Rechtsvorschrift für den jeweiligen Zweck zugelassen wurden.Verbindliche Höchstmengen für Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln existieren laut BfR derzeit "weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene".