Schritt 1 zur Kur: Gespräch mit dem behandelnden Arzt
Um eine Kur zu beantragen, müssen Sie als erstes mit Ihrem Arzt sprechen. Nur der behandelnde Arzt beziehungsweise der Betriebs- oder Vertrauensarzt kann bestätigen, dass eine Kur aus medizinischer Sicht tatsächlich sinnvoll ist, da er die Krankheitsgeschichte des Patienten genau kennt. Er ist daher in der Lage, geeignete Kuren sowie Kurorte vorzuschlagen.Schritt 2 zur Kur: Ausfüllen des Antrags
Als Nächstes sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt einen Antrag für die Kurmaßnahme ausfüllen. Dieser wird anschließend bei dem zuständigen Kostenträger, zum Beispiel der Kranken- oder Rentenversicherung, eingereicht. Der Arzt legt dem Antrag eine Begründung bei, die erklärt, warum eine Kur notwendig ist.Welche Institution zuständig ist, unterscheidet sich je nach der Situation des Patienten und dessen Versicherung:
- Krankenkassen sind zuständig für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte sowie für Hausfrauen, Rentner und Kinder, die durch eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind. Das gilt jedoch nur, wenn nicht andere Institutionen vorrangig zuständig sind.
- Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung übernehmen die Kosten, wenn die Kur nach einem Arbeitsunfall, nach einem Unfall im Kindergarten oder in der Schule sowie nach einem Wegeunfall erfolgen soll.
- Die Rentenversicherung ist zuständig für Arbeitnehmer mit einer Rentenversicherung und Personen, die für eine bestimmte Dauer rentenversichert waren.
- Die Beihilfe muss für Angehörige des öffentlichen Dienstes zahlen.
- Das Versorgungsamt trägt die Kosten für Wehrdienst- sowie Kriegsgeschädigte und Gewaltopfer.
- Sollte die Zuständigkeit unklar sein, so muss jede der Institutionen den Antrag bearbeiten und gegebenenfalls die Kosten übernehmen.
Schritt 3 zur Kur: Prüfung des Antrags durch das Amt
Um die Kur zu genehmigen, muss eine neutrale ärztliche Einrichtung wie der medizinische Dienst oder der Amtsarzt den Antrag begutachten. Möglicherweise wird auch eine körperliche Untersuchung angeordnet, um die Notwendigkeit der Kur zu prüfen.Wird der Antrag abgelehnt, ohne dass eine körperliche Untersuchung des Patienten stattfand, können Antragsteller Widerspruch einlegen und eine persönliche Begutachtung fordern.
Die Genehmigung der Kur wird schließlich durch den zuständigen Kostenträger erteilt.
Die Kosten einer Kur
Wird der Kurantrag genehmigt, müssen Patienten nur noch einen Teil der Kosten selbst tragen.Im Allgemeinen gilt, dass bei stationären Kuren, also Kuren, bei denen Patienten in der Kureinrichtung wohnen und versorgt werden, täglich zehn Euro dazu gezahlt werden müssen. Die übrigen Kurleistungen werden dagegen von der Renten- oder Krankenversicherung getragen.
Bei ambulanten Kuren, bei denen Patienten nicht in der Kureinrichtung wohnen und essen, müssen zehn Euro für die Beratung durch den Kurarzt und zehn Euro Verordnungsblattgebühr für die Kurmittelanwendungen gezahlt werden. Darüber hinaus kommen Patienten für zehn Prozent der Heilmittelkosten auf. Die zuständige Institution dagegen trägt die restlichen 90 Prozent der Kosten für die Heilmittel sowie einen Teil der Kosten für Verpflegung und Unterkunft: Pro Tag können Erwachsene bis zu 13 Euro und Kleinkinder bis zu 21 Euro erhalten.
Bei Mutter-Vater-Kind-Kuren gelten verschiedene Regeln, über die sich Patienten genau bei Ihrer Krankenkasse informieren sollten.