Laut der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes handelt es sich um die folgenden fünf führenden deutschen Brillenglashersteller:
- die Rodenstock GmbH, München,
- die Carl Zeiss Vision GmbH, Aalen,
- die Essilor GmbH, Freiburg,
- die Rupp+Hubrach Optik GmbH, Bamberg, und
- die Hoya Lens Deutschland GmbH, Müllheim.
HERRZ-Kreis: Brillenglashersteller trafen sich regelmäßig zu Wettbewerbsabsprachen
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben sich die genannten Brillenglashersteller "seit Mitte des Jahres 2000 regelmäßig getroffen, um ihr Wettbewerbsverhalten miteinander abzustimmen". In der Pressemitteilung heißt es dazu: "Dem Gesprächskreis, der entsprechend der Anfangsbuchstaben der Unternehmen als 'HERRZ-Kreis' bezeichnet wurde, lag dabei das gemeinsame Verständnis zugrunde, die bestehende Markstruktur soweit wie möglich zu erhalten. Bei den Treffen sprachen die Unternehmensvertreter unter anderem Preiszuschläge sowie von ihnen gegenüber den Augenoptikern gewährte Konditionen, Rabatte und Boni untereinander ab. Außerdem informierten sie sich regelmäßig gegenseitig über konkrete wettbewerbliche Maßnahmen, wie anstehende Preiserhöhungen."Arbeitskreis Preisstrukturen: Brillenglashersteller stimmten Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) ab
Wie das Bundeskartellamt weiter mitteilte, trafen die fünf Brillenglashersteller im Rahmen des "Arbeitskreises Preisstrukturen" des ZVA außerdem eine Absprache für ihre Unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) gegenüber den Augenoptikern. Dazu muss man wissen, dass die Verkaufspreise, die der Kunde beim Augenoptiker für die Gläser bezahlt, von einem Großteil der Augenoptiker direkt aus den UVP der Brillenglashersteller übernommen werden. Diese Preise schließen demnach die handwerkliche Leistung des Augenoptikers mit ein und werden mit Hilfe von Kalkulationsformeln berechnet. "Zumindest bei Treffen im Jahre 2005 wurden die jeweiligen Formeln für die Kalkulation der UVP offen gelegt und Änderungen für die nächsten drei Jahre miteinander abgestimmt", heißt es in der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes.115 Millionen Euro Bußgelder: Brillenglashersteller kooperierten während des Verfahrens – Kartellamt berücksichtigte Kooperation bei Bußgeldberechnung
Dem Verhängen der heutigen Bußgelder geht ein Verfahren voraus, in dessen Verlauf Durchsuchungen bei den betroffenen Unternehmen sowie dem ZVA Mitte des Jahres 2008 durchgeführt wurden. Dabei stellte man umfangreiches Beweismaterial sicher, sagt das Bundeskartellamt. Weil die Firma Rodenstock bei der Aufklärung der Vorwürfe im Laufe des Verfahrens umfangreich kooperierte, wurde deren Geldbuße im Rahmen der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wesentlich reduziert. Ebenso reduziert wurden die Geldbußen gegenüber der Hoya Lens, der Carl Zeiss Vision und dem ZVA für ihre Mitarbeit im Laufe des Verfahrens.Die heute verhängten Geldbußen sind laut Bundeskartellamt noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entscheidet. Allerdings haben zwei der betroffenen Unternehmen und der Verband sich zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sogenanntes Settlement) bereit erklärt, teilte das Bundeskartellamt weiter mit.