Anlässlich der Verkündung der "Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen" (sogenannte Tätowiermittel-Verordnung) im Bundesgesetzblatt, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner gegenüber der Presse: "Der besonders sensible Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird durch die nunmehr konkret ausgestalteten Rechtsvorschriften im Bereich der Tätowiermittel gestärkt".
Laut der neuen Verordnung "dürfen Farbstoffe, an deren gesundheitlicher Unbedenklichkeit Zweifel bestehen, nicht verwendet werden." Zudem sollen neue Kennzeichnungsvorschriften sicherstellen, dass alle Inhaltstoffe angegeben werden. Auf diese Weise will das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Transparenz über die Zusammensetzung der in die Haut eingebrachten Farbstoffe schaffen.
Des Weiteren seien Herstellungs- oder Einfuhrort den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder zu melden. Damit wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Intensivierung der Kontrollen im Bereich der Tätowiermittel geschaffen, heißt es weiter.
"Im Bereich der Langzeitwirkungen von Tätowiermitteln auf den menschlichen Organismus sind zu wenige Kenntnisse vorhanden", sagte Bundesministerin Aigner. So sei weitgehend ungeklärt, was mit den Farbstoffen und anderen Bestandteilen der Tätowiertinten, einschließlich Permanent Make-up, nach Einbringen unter die Haut im Körper passiere. Das BMELV sieht demzufolge noch Forschungsbedarf zur Klärung dieser Fragen.
"Die Verbraucher selbst können dabei eine aktive Rolle annehmen", so die Bundesministerin weiter. Sie rät Verbrauchern, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Veränderungen der Haut infolge eines Tattoos einem Arzt vorzustellen beziehungsweise den Gesundheitsbehörden zu melden. Auch das betreffende Tattoo-Studio sollte man über auftretende Probleme informieren.