Wer kann einen Kurantrag stellen?
Fast jeder: Berufstätige, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Väter oder Mütter mit Kindern und ganze Familien. Berufstätige stellen den Antrag bei ihrem Rentenversicherungsträger, also der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder der entsprechenden Landesversicherungsanstalt (LVA). Sie bekommen die Kur bewilligt, wenn die Arbeitskraft dadurch erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Alle anderen stellen einen Antrag bei ihrer Krankenkasse.Was ist bei der Antragstellung wichtig?
Bevor Sie den Kurantrag stellen, sollten Sie mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen, denn er oder der zuständige (BfA- oder LVA-)Gutachter müssen der Auffassung sein, dass Sie eine Kur brauchen und Ihren Antrag befürworten. Bevor der Sozialversicherungsträger den Kurantrag genehmigt, sieht sich ein unabhängiger Dritter wie der Medizinische Dienst oder der Amtsarzt die Krankenakte an.Die Krankenkassen versuchen, zu sparen. Deshalb prüfen sie zuerst, ob eine ambulante Kur ausreicht. Damit ist eine Kur gemeint, die in der Nähe Ihres Wohnortes stattfindet. Sie müssen in diesem Fall für Ihre Verpflegung selber sorgen. Das ist bei einer stationären Kur anders. In diesem Fall werden Sie in eine Kurklinik aufgenommen und erhalten einen Rundum-Service: Versorgung, Therapie und Heilmittel.
Was ist bei der Wahl eines passenden Kurortes zu beachten?
Ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener Kurort ist ausschlaggebend für den Heilungseffekt. Achten Sie darauf, dass der Kurort in einem Erholungsgebiet liegt, denn dort ist die Luft einigermaßen sauber und der Lärmpegel meist gering. Wichtig ist auch, dass die für Sie nötigen Therapien von dem Kurhaus angeboten werden. Der deutsche Heilbäderverband informiert im Internet über unterschiedliche Kurbäder und Kurorte (baederkalender.de).Wie komme ich an eine Kur im Ausland?
Mit ein wenig Glück können Sie Ihre Kur auch im europäischen Ausland antreten. Einige Krankenkassen haben Verträge mit Kureinrichtungen in anderen EU-Staaten geschlossen, zum Beispiel mit Polen, Tschechien und Ungarn. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse danach!Informieren Sie sich über Kurorte, die Sie interessieren, bevor Sie den Kurantrag einreichen. Sie können nämlich nur einen Wunschkurort angeben. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Kur im Ausland nur dann, wenn sie diese auch bei einer entsprechenden inländischen Kur tragen würde. Und auch das ist gut zu wissen: Falls die Kur im Ausland teurer wird als in Deutschland, müssen Sie die zusätzlichen Kosten zahlen. Außerdem muss Ihr ausländischer Kurort noch ein paar Voraussetzungen erfüllen: Die medizinische Ausstattung und die Behandlungen müssen genauso gut sein wie in Deutschland. Die Kurklinik muss die Therapien anbieten, die Sie brauchen. Das medizinische Personal sollte Deutsch sprechen. Wünschenswert ist es außerdem, wenn die Klinik vom Medizinischen Dienst begutachtet worden ist.
Hier noch mal die kurze Zusammenfassung: Behandelnden Arzt aufsuchen, Kurort wählen, Antrag bei der Krankenkasse oder beim Rentenversicherungsträger stellen, die Bewilligung abwarten und kuren!













